Tagfalter in und um Rheinland-Pfalz

Lycaena helle (Blauschillernder Feuerfalter)

Überregionale Verbreitung

Die Art kommt in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern vor, ist aber überall nur selten anzutreffen. In den übrigen Bundesländern kommt die Art nicht vor.

Regionale Verbreitung

Der Blauschillernde Feuerfalter ist in Rheinland-Pfalz eine große Rarität und seine Vorkommen sind auf die nördlichsten Landesteile beschränkt. In Westerwald und Taunus kommt er selten vor und gilt dort als stark gefährdet. Auch in der Eifel wurde er nachgewiesen, gilt dort allerdings als akut vom Aussterben bedroht. In allen anderen Landesteilen von Rheinland-Pfalz fehlt die Art. Bisher erreichten uns vom Blauschillernden Feuerfalter lediglich 4 Meldungen, die alle aus dem äußersten Nordosten unseres Bundeslandes aus der Gegend um Rennerod- Emmerzhausen im Hohen Westerwald stammen (zwei der Meldungen liegen im Grenzgebiet außerhalb von RLP). Laut Artensteckbrief des Landes Rheinland-Pfalz kommt die Art in folgenden Schutzgebieten vor: NSG Krombachtalsperre, Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes, Westerwälder Kuppenland, Obere Kyll und Kalkmulden der Nordeifel (LUWG 2010).

Lebensraum

Nach Schulte et al. (2007) besiedelt die Art Feucht- und Moorwiesen, Brachestadien dieser Wiesen oder Mädesüß-Hochstaudenfluren in versumpften Bachtälern. Bevorzugt werden windgeschützte, mikroklimatisch begünstigte Standorte, wie sie an Waldrändern, auf Waldlichtungen und im Bereich größerer Gehölzanteile in der Fläche zu finden sind. Entscheidend ist das Vorkommen des Schlangen-Knöterichs, der einzigen Eiablage- und Raupennahrungspflanze. Dessen Vorkommen werden z.B. durch Entwässerung von Feuchtgebieten oder durch Verbuschung von Flächen durch Nutzungsaufgabe gefährdet.

Nahrung

DIe Raupen ernähren sich ausschließlich von Schlangen-Knöterich. Als Nektarpflanzen werden neben dieser Art z.B. auch Sumpf-Dotterblume, Wiesen-Schaumkraut sowie Scharfer und Kriechender Hahnenfuß genutzt.

Gefährdung

Genau wie die Ameisenbläulinge steht auch der Blauschillernde Feuerfalter europaweit unter Schutz. Nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie) der EU müssen Schutzgebiete für die Art ausgewiesen werden und auch außerhalb dieser dürfen Lebensstätten weder zerstört noch beschädigt werden.

Gesetzlicher Schutz und Gefährdungseinstufung

Informationen über den Gefährdungsstatus bei ARTeFAKT.

Meldungen dieser Art in Deutschland und angrenzenden Gebieten

Artenportrait bei nabu-naturgucker.de.

Verwechslungsgefahr

Der Blauschillernde ist der mit Abstand kleinste heimische Feuerfalter und schon dadurch gut von den übrigen Arten zu unterscheiden. Das Männchen besitzt intensiv blauviolett glänzende Flügel-oberseiten. Auch das Weibchen zeigt diesen Schimmer, allerdings nicht so flächig wie das Männchen.

Häufigkeit der Meldungen im Jahresverlauf

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Die bisher vier Meldungen der Art wurden zwischen 30.05. und 09.06. erbracht. Nach Schulte et al. (2007) fliegt die Art hierzulande in einer Generation, wobei die ersten Falter schon Ende April beobachtet werden können, die letzten Anfang Juli.


ArtenFinder-Meldekarte

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